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Was versteht man unter einem Insolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren dient dem Schutz von Gläubiger und Schuldner in dem Fall, dass der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Klassische Fälle für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit.

Das Insolvenzverfahren ist ein staatliches Verfahren unter Einsetzung eines Insolvenzverwalters, dessen Aufgabe es ist, das Vermögen des Schuldners zu sichern, zu verwerten und den Erlös dann unter den berechtigten Gläubigern quotal zu verteilen.

Gesetzlich geregelt ist das Verfahren in der Insolvenzordnung.